- 2873 - 1306. o. T. Breslau. Heinrich, Bischof von Breslau, entscheidet nach dem Rathe des ganzen Domkapitels von Breslau und des Herrn Johannes, Bischofs von Lebus in einer Streitsache zwischen Herrn Peter, Kanonikus zu St. Egidius, und den Breslauer Domvikaren, dass die Seelsorge auf der Dominsel dem Ersteren und nicht den Letzteren obliege. Heyne Bisth. Breslau I, 684 Anm. aus einem umfangreichen Statute der Domvikare. Die Anführung des Bischofs Johann v. Lebus beweist, dass der Vorgang erheblich früher als die Beurkundung stattgefunden haben muss, da Bischof Johanns Nachfolger, Bischof Friedrich 10. Jan. 1305 urkundlich auftritt. Unmöglich ist es jedoch nicht, dass Bischof Johann resignirt und in Breslau als Inhaber einer Pfründe dann gelebt hat, was allerdings erst des Nachweises bedürfte. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 16, 1892; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1301 - 1315. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke. |